Fachtutorial: Mitarbeitende beschäftigen im Startup – Studierende und Praktikanten
Wann ist ein beschäftigter Studierender ein Werkstudent, wann als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder als Minijobber zu melden? Und welche Auswirkungen hat diese Frage auf die Beitragspflicht und damit deine Lohnnebenkosten?
Diese und weitere Fragen beantwortet dir das Fachtutorial „Mitarbeitende beschäftigen im Startup – Studierende und Praktikanten“.
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Sabrina Mirschberger und Florian Linder von der AOK Bayern geben dir in diesem Fachtutorial Tipps was sozialversicherungsrechtlich bei der Beschäftigung von Studierenden und Praktikanten zu beachten ist:
– Grundsätze der Versicherungspflicht von beschäftigten Studierenden
– Wer gilt als ordentlich Studierender?
– Die Werkstudentenregelung: 20-Stunden-Regelung und Ausnahmen (Wochenende, Semesterferien)
– Was passiert, wenn ein Beschäftigter neu ein Studium aufnimmt?
– Wie werden Praktikanten versichert? Gibt es Unterschiede zwischen
– Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika?
– Was ist bei besonderen Personengruppen wie Studierenden aus dem Ausland, Teilnehmer
– dualer Studiengänge,Teilzeitstudierende oder Studierenden an Fernhochschulen zu beachten?
Referent:in:
Sabrina Mirschberger & Florian Linder, AOK Bayern
+++ Hinweis +++
Das Tutorial wird nicht aufgezeichnet.