Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung – auch für Startups und junge Unternehmen?
Seit 2020 haben alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen einen Anspruch darauf, für Forschungs- und Entwicklungsleistungen steuerliche Förderung zu beantragen (Forschungszulagengesetz – FzulG). Der Antrag wird – anders als bei den meisten anderen staatlichen Förderungen – beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt zahlt die Förderung aus, unabhängig davon, ob das berechtigte Unternehmen bereits Gewinne ausweist.
Claudia Jenewein und Frank Kabisch vom Steuerteam Landsberg & München Steuerberatungsgesellschaft geben Einblicke und Tipps zu diesem neuen Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
- ? Was wird gefördert und in welcher Höhe, mit welchem Anteil?
- ? Wer beurteilt die Förderfähigkeit?
- ? Kann auch unternehmensexterne Forschung & Entwicklung gefördert werden?
- ? Welche Unterstützung kann der Steuerberater hierbei leisten?
- ? Wie wird die Förderung ausbezahlt?
- ? Gibt es bereits Erfahrungswerte?
ReferentInnen:
Claudia Jenewein, Steuerberaterin | Steuerteam Landsberg & München
Frank Kabisch, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater | Steuerteam Landsberg & München
Dr. Stephan Ertl, Geschäftsführer | BENEFIT Unternehmensentwicklung GmbH, Regionalbüro Bayern
Weitere Informationen zum Fachworkshop und die Anmeldung findet Ihr unter https://www.baystartup.de/termine/detailview/event