Fachtutorial: Studierende, Praktikanten und Minijobber im Startup beschäftigen – Handlungsspielraum zwischen gesetzlichen Pflichten und unternehmerischem Handeln
Im Jahr 2022 beschäftigen Startups in Deutschland durchschnittlich 18,4 Mitarbeitende – nicht selten greifen Startups dabei zunächst auf Praktikanten, Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte zurück.
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Bereits bei der ersten Einstellung gibt es einige gesetzliche Pflichten zu beachten. Gleichzeitig eröffnen sich auch Optionen für unternehmerisches Handeln. Neben Basics zur Beschäftigung von Praktikanten, Studierenden und geringfügig Beschäftigten liegt der Schwerpunkt in diesem Tutorial auf beschäftigten Studierenden.
Sozialversicherungsexperten der AOK Bayern klären mit dir die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um die Beschäftigung von Studierenden für dein Startup:
- Wann ist ein Studierender ein Werkstudent, wann handelt es sich um einen geringfügig entlohnten oder kurzfristig Beschäftigten?
- Was ist das sogenannte Werkstudentenprivileg und für wen gilt es?
- Wann ist die 20-Stunden-Grenze zu beachten und wann kann der Studierende mehr beschäftigt werden?
- Welche Beiträge fallen für beschäftigte Studierende an?
- Was ist bei der Beschäftigung dieser Mitarbeitergruppen aus Sozialversicherungssicht zu beachten?
Referentin:
Sabrina Mirschberger
FB Marketing-Services/Produktmanagement, AOK Bayern
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