Fachtutorial: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?
Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.
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Die Rechtsanwälte Dr. Udo W. Herberth, LL. M. und Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bieten Dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:
- Was ist als Design schützbar?
- Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
- Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
- Wie stark ist das Schutzrecht?
- Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
- Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
- Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Referenten:
Dr. Udo W. Herberth, LL.M., Christoph Vischer, LL.M.
[Weickmann & Weickmann, Patent- und Rechtsanwälte PartmbB]
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