Fachtutorial: Mitarbeitende im Startup beschäftigen – Beschäftigung von Praktikanten, Studierenden und Minijobbern sowie die neue eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Im Jahr 2022 beschäftigen Startups in Deutschland durchschnittlich 18,4 Mitarbeitende – nicht selten greifen Startups dabei zunächst auf Praktikanten, Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte zurück. Für diese Personenkreise gibt es in der Sozialversicherung wichtige Besonderheiten zu beachten. Außerdem ist seit dem 01.01.2023 der „gelbe Zettel“ für Arbeitgeber Geschichte und die eAU verpflichtend für alle Arbeitgeber.
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In diesem Tutorial geben Dir Spezialistinnen und Spezialisten von der AOK Bayern Tipps und Anregungen zu folgenden Fragen:
- Was sind die Basics der Sozialversicherungspflicht?
- Was ist zu beachten, wenn Praktikanten, Studierende oder Minijobber eingestellt werden sollen?
- Was ist zu tun wenn Mitarbeitende – egal ob Werkstudent, Minijobber oder versicherungspflichtig Beschäftigter – krank werden?
- Was muss ich bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) beachten?
Referentin:
Sabrina Mirschberger
FB Marketing-Services/Produktmanagement, AOK Bayern
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