Fachtutorial: Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung – auch für Startups und junge Unternehmen?
eit 2020 haben alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen einen Anspruch darauf, für Forschungs- und Entwicklungsleistungen steuerliche Förderung zu beantragen (Forschungszulagengesetz – FzulG). Der Antrag wird – anders als bei den meisten anderen staatlichen Förderungen – beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt zahlt die Förderung aus, unabhängig davon, ob das berechtigte Unternehmen bereits Gewinne ausweist.
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Claudia Jenewein und Frank Kabisch vom Steuerteam Landsberg & München Steuerberatungsgesellschaft geben Einblicke und Tipps zu diesem neuen Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
- Was wird gefördert und in welcher Höhe, mit welchem Anteil?
- Wer beurteilt die Förderfähigkeit?
- Kann auch unternehmensexterne Forschung & Entwicklung gefördert werden?
- Welche Unterstützung kann der Steuerberater hierbei leisten?
- Wie wird die Förderung ausbezahlt?
- Gibt es bereits Erfahrungswerte?
Referent*in:
Claudia Jenewein, Steuerberaterin,
Frank Kabisch, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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