Gestern Abend fand ein aufschlussreicher Vortrag bei uns im Stellwerk18 statt, der Unternehmen über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Sozialversicherungspflicht informierte. Das Jahr 2023 brachte bedeutende Updates im Arbeits- und Sozialrecht mit sich, die insbesondere die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie die Frage der „Scheinselbstständigkeit“ betreffen.
Der Vortrag, geleitet von Rechtsanwalt Thomas Möller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beleuchtete verschiedene Aspekte, darunter:
Begriff des Arbeitnehmers: Im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht existieren Unterschiede und weitreichende Auswirkungen.
Sozialversicherungspflicht für verschiedene Selbstständige: Der Vortrag erörterte die Sozialversicherungspflicht für freie Mitarbeiter, selbstständige Werkunternehmer und Geschäftsführer von GmbHs, UGs und Personengesellschaften.
Scheinselbstständigkeit: Ein zentraler Punkt, der auf die neueste Rechtsprechung im Zusammenhang mit GmbH-Geschäftsführern einging und aufzeigte, dass die GmbH keine Abschirmwirkung bietet.
Strafrechtliche Folgen: Es wurde betont, dass fehlende Sozialversicherungsanmeldungen erhebliche Konsequenzen haben können bis hin zu Freiheitsentzug.
Die Veranstaltung, organisiert von der Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, dem Bund der Selbstständigen Ortsverband Rosenheim und Umgebung/Gewerbeverband e.V. und dem digitalen Gründerzentrum Stellwerk18, fand in den gemütlichen Räumlichkeiten unserer Gastro DasSTELLWERK18 statt und stieß auf sehr reges Interesse. Eine fundierte Kenntnis dieser Themen ist entscheidend, um mögliche Probleme im Unternehmen zu vermeiden.